Recht des Mieters auf Unterlassung der Störung gegen den Störer bzw. den Vermieter

 

1. Klage gegen den Störer

Wird der Mieter wiederholt durch Lärm gestört, so kann er den Störer auf Unterlassung verklagen. 

In der Klage muss konkret genannt werden, welche Handlungen unterlassen und welche konkreten Auswirkungen verhindert werden sollen.

Wichtig:
Ist die Situation besonders extrem und deshalb für den Betroffenen unerträglich, kann das Gericht auch eine Eilverfügung erlassen, wonach der Lärm verboten wird und dem Störer für den Fall der Wiederholung des Lärms ein empfindliches Ordnungsgeld angedroht wird.

2. Anspruch auf Unterlassung gegen den Vermieter, der nicht selbst Störer ist

Es ist aber nicht erforderlich, dass der gestörte Mieter selbst gegen den Störer vorgeht. Er hat nämlich gegen den Vermieter einen Anspruch darauf, dass die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand gehalten wird. Der Vermieter muss die erforderlichen Maßnahmen einleiten, wobei er - wenn andere Maßnahmen nicht greifen - sogar verpflichtet sein kann, dem Störer zu kündigen.

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