Trennungsunterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft? (Unterhaltsrecht)

Hat einer der Ehegatten schon während der Trennungszeit einen neuen Partner gefunden und lebt mit diesem in einer Wohnung, dann kann das Auswirkungen auf seinen Unterhaltsanspruch haben. Verlangt etwa die Ehefrau von ihrem Mann Trennungsunterhalt, wohnt aber mit ihrem (gut verdienenden) neuen Lebenspartner in dessen Wohnung und führt dessen Haushalt, dann kann sie nun weniger oder im Extremfall gar keinen Unterhalt mehr verlangen. Denn sie erspart sich hierdurch ja Aufwendungen wie etwa Miete, Kosten für Lebensmittel, etc.. Da sie weniger Geld zum Leben braucht, kann sie jetzt auch weniger fordern.

Voraussetzung hierfür ist das Bestehen einer "Wirtschaftsgemeinschaft" zwischen dem getrennt lebenden Ehegatten und dem neuen Lebenspartner.

Das Berliner Kammergericht hatte 2006 einen Fall zu entschieden, in dem die Ehefrau während der Ehe einen anderen Mann kennengelernt hatte (Az: 19 UF 93/05, Urteil vom 02.02.2006). Die Bekanntschaft verlief so intensiv, dass sie ihren Ehemann verließ und mit dem neuen Partner übergangslos zusammenzog. Das Gericht sah den von ihr geltend gemachten Anspruch auf Trennungsunterhalt wegen grober Unbilligkeit als verwirkt an (vgl. § 1579 Nr. 7 BGB): " Wendet sich ein Ehegatte in solcher Weise gegen den Willen seines Ehepartners einem anderen Partner zu, so kehrt er sich damit in einem Maße von seiner Ehe und dem Ehepartner ab, dass er, der sich von seinen eigenen ehelichen Bindungen distanziert und die dem anderen Ehegatten geschuldete Hilfe und Betreuung einem Dritten zuwendet, nicht seinerseits den Ehepartner aus dessen ehelicher Mitverantwortlichkeit für sein wirtschaftliches Auskommen in Anspruch nehmen kann." Nicht alle Gerichte entscheiden jedoch in Ehebruchsfällen in dieser Weise.

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