Trennungsunterhalt - Muss eine Hausfrau nach der Trennung arbeiten?

Die Antwort lautet: Im ersten Jahr nach der Trennung grundsätzlich nicht.

Es kommt darauf an, wie lange die Ehe bis dahin gedauert hat, wieviel Vermögen die beiden Ehegatten haben, ob vor der Ehe gearbeitet wurde oder nicht, etc.

Allerdings geht das Gesetz davon aus, dass die Ehe möglicherweise wieder zusammengeführt werden könnte. Dieses Ziel versucht der Gesetzgeber möglichst zu fördern. Eine Pflicht, gleich nach der Trennung wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu müssen, würde aber praktisch schon den Zustand nach einer Scheidung herbeiführen. Die Trennung würde auf diese Weise also "vertieft" werden. Um dies zu vermeiden, muss im ersten Jahr nach der Trennung normalerweise keine neue Arbeit angenommen werden. Der Zustand in der intakten Ehe darf aufrechterhalten bleiben. Hat allerdings z.B. die Ehefrau auch während der Ehe gearbeitet, kann sie darauf verwiesen werden, dies während der Trennung weiterhin zu tun (§ 1361 Abs. 2 BGB). Im Ergebnis kommt es darauf an, ob sich derjenige, der Unterhalt verlangt, auf eine endgültige Trennung einstellen muss oder nicht.

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