Gesetzlich geregelte Fälle der Unterhaltsberechtigung des Ehegatten (Unterhaltsrecht)

Das Gesetz zählt die Gründe, die für eine Unterhaltsberechtigung des Ex-Ehepartners vorliegen müssen, auf. Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen kann sich dementsprechend aus folgenden Umständen ergeben:

Darüber hinaus können auch sonstige schwerwiegende Gründe eine eigene Erwerbstätigkeit des Ex-Ehepartners als unzumutbar erscheinen lassen. Dies kann zum so genannten Unterhaltsanspruch aus Billigkeitsgründen führen.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 1570 - 1577 BGB.   

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