1. Das arbeitsgerichtliche Verfahren sieht vor, dass das Gericht zunächst versuchen muss in einem Gütetermin eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen. Letztlich läuft dies oft darauf hinaus, dass die Kündigungsschutzklage nicht weiter verfolgt wird, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Hier muss allerdings jede Partei genau hinhören, welcher Argumentation der Richter folgen will.
In diesem Zusammenhang sei
angemerkt, dass sich der Arbeitnehmer gut überlegen muss, ob es wirklich
sinnvoll ist, mit der Klage den Erhalt des Arbeitsplatzes zu verfolgen.
Schließlich hat der Arbeitgeber bereits zu erkennen gegeben, dass er auf eine
weitere Zusammenarbeit verzichtet.
Der Arbeitgeber seinerseits muss sich seinerseits schon bei der Kündigung
überlegen, welche Zugeständnisse er an den Arbeitnehmer im Falle einer Klage
macht, um die Sache möglichst schell "aus der Welt zu schaffen". Will
er hingegen nicht nachgeben, so muss er dass Prozessrisiko genau kalkulieren:
Wird die Klage nämlich abgewiesen, muss er den Arbeitnehmer nicht nur
weiterbeschäftigen, sondern ihm auch den ausstehenden Lohn nachzahlen. Eine
Abfindung bietet hier viele Vorteile.
2. Einigen sich die Parteien im
Gütetermin nicht, so geht der Rechtsstreit in das streitige Verfahren
über. Das bedeutet, dass ab nun zu den von den Parteien gestellten Anträgen
verhandelt wird.
Spätestens jetzt müssen beide
Parteien sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Argumente vortragen, weil sie
sonst Gefahr laufen, mit später gebrachten Einwendungen nicht mehr gehört zu
werden. Da hier einige verfahrensrechtliche Fallen lauern, ist anwaltliche Hilfe
in diesem Abschnitt des Rechtsstreits eigentlich unverzichtbar.
Das Gericht wird eingangs der Verhandlung in aller Regel nocheinmal fragen, ob doch noch eine gütliche Einigung möglich ist. Wenn nicht, fällt es ein Urteil.
Dem
wird oftmals eine Beweisaufnahme vorausgehen.
Da andere Beweismittel eher selten sind, wird dies regelmäßig durch die
Vernehmung von Zeugen geschehen. Auch insoweit empfiehlt sich eine anwaltliche
Unterstützung dringend, da es hier entscheidend darauf ankommt, wie der Zeuge
befragt wird.
In dem Beweistermin werden die Zeugen zunächst über die
Wahrheitspflicht belehrt und anschließend einzeln vernommen. Sie sollen
zusammenhängend Aussagen zu den Themen machen, zu denen sie von der jeweiligen
Partei angeboten worden
sind. Anschließend werden die Zeugen zunächst vom Gericht befragt und danach von
den Prozessparteien. Ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, erhalten die Parteien
Gelegenheit, zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen.
Danach fällt das Gericht entweder gleich das Urteil oder bestimmt einen Termin,
an dem die Entscheidung verkündet werden wird.
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