Rechtsanwalt oder Schadensmanagement der Versicherungen

 

 

Zitat aus der ADAC-Motorwelt 8/99:

"Unfallmanagement. Was für Geschädigte im ersten Moment positiv klingt, nutzt vor allem den Versicherern. Als Laie wird man dabei häufig finanziell über den Tisch gezogen."

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Vorsicht vor voreiligen Zusagen auf Angebote des Haftpflichtversicherers ihres Unfallgegners!

Klar ist, dass die Schadensregulierer der Versicherer dem Geschädigten nicht mehr zahlen wollen und dürfen, als diesem tatsächlich zusteht. Viele Unfallgeschädigte versuchen auch ein Geschäft mit dem Schaden zu machen. Den Versicherern kann also nicht von vorneherein übel genommen werden, dass sie die Fälle sehr genau prüfen.  

Seien Sie aber sehr vorsichtig, wenn die gegnerische Versicherung Ihnen mit blumigen Worten verspricht, den Schaden zu regulieren: Also aufgepasst bei Unfallzentralrufen, Unfallhilfekärtchen, Notrufsäulen, die mit den Call-Centern der Versicherungen verbinden und so weiter. Das ist das sogenannte Schadensmanagement der Versicherungen.

So kann es sein, dass allerlei Schadensposten vom Gutachter bis Schmerzensgeld zu niedrig und zu Ihren Lasten angesetzt werden.

Man braucht kein Versicherungsexperte zu sein, um festzustellen, dass die Versicherungen sich hier nicht den barmherzigen Samariter zum Vorbild nehmen, sondern ureigene wirtschaftliche Interessen verfolgen.

Die eingangs genannte Frage beantwortet sich also von selbst. Holen Sie sich im Zweifelsfall lieber neutralen Rat bei einem Rechtsanwalt.

Merke: Die Versicherung des Gegners vertritt nicht Ihre Interessen, sondern eigene Interessen.
Denn: Sie wollen das Geld der gegnerischen Versicherung

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