Schadensposten:
Schadenspauschale
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Ein Unfall ist mit Mühen und Aufwand verbunden. Die damit verbundenen Kosten (Telefonieren, Post, Fahrerei) können Sie pauschal gegen den Schädiger geltend machen. Es werden allgemein 30-50 DM anerkannt. Einen höheren Schaden müssen sie nachweisen.
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