Schadensposten: Totalschaden
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Zum einen kann es sein, dass einfach nichts mehr zu reparieren ist. Etwa: wenn der Wagen so verzogen ist, dass er nicht mehr gerichtet werden kann.
Manchmal lohnt sich eine Reparatur auch nicht mehr. Das ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten 130% über den Kosten der Wiederbeschaffung liegen (wirtschaftlicher Totalschaden).
Wiederbeschaffungswert
10.000 DM (100%) |
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Reparaturkosten | 130%-Grenze überschritten? |
13.001
DM (130,01%) |
ja |
12.999
DM (129,99%) |
nein |
Wie wird der Totalschaden abgerechnet?
Wiederbeschaffungswert | 10.000 DM |
- Restwert | 2.000 DM |
= Schaden | 8.000 DM |
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