Schadensposten: Abrechnung ohne
Reparatur nach Gutachten
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Der Unfallgeschädigte muss sein Auto nicht reparieren lassen. Stattdessen kann er von der Gegenseite die fiktiven Reparaturkosten verlangen. Das ist der Betrag, den die Reparatur kosten würde.
Die Gegenseite kann die Erstattung auf diese Art geltend gemachter Kosten nicht von der Vorlage einer Reparaturrechnung abhängig machen.
Die Geltendmachung der fiktiven Reparaturkosten ist begrenzt durch den Wiederbeschaffungswert (das Auto vor dem Unfall) abzüglich des Restwertes (das Auto nach dem Unfall).
Hinzu kommt der Minderwert des Autos durch den Unfall. Der wird ebenfalls im Gutachten vom Gutachter festgestellt.
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