Schadensposten: Rechtsanwaltskosten

 

Regelmäßig empfiehlt es sich, bei größeren Schäden einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Der Geschädigte weiß oft nicht, welchen Schaden, in welcher Höhe, er wo geltend machen kann.

Oft bietet zwar die gegnerische Versicherung ein Schadensmanagement an, als Gegner des Geschädigten hat die Versicherung aber ein natürliches Interesse daran, die Schadensregulierung klein zu halten. Die Versicherung verfolgt damit eigene Interessen.

Ein Rechtsanwalt ist dagegen der Interessenvertreter des Mandanten.

Es stellt sich die Frage, wer die Rechtsanwaltskosten nach einem Unfall zu tragen hat.

Wenn der Unfall unverschuldet war und keine "Betriebsgefahr" anzurechnen ist, dann hat die gegnerische Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt zu übernehmen.

Wenn der Unfallgeschädigte nach einer Quote mithaftet, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten entsprechend.

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