Schadensposten: Abrechnung nach angefallenen Reparaturkosten

 

Oft wollen die Geschädigten das Auto in der Werkstatt reparieren lassen. Es kann aber sein, dass die Reparatur die Kosten einer Wiederbeschaffung übersteigt. Dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Dem Wageninhaber wird in einem gewissen Rahmen ein Interesse zugebilligt, gerade "sein Auto" instand zu setzen. Die Reparatur darf dann bis zu einer bestimmten Grenze die Kosten der Wiederbeschaffung übersteigen.

Wenn die Reparatur nicht teurer als 130% des Wiederbeschaffungswertes ist, können Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.

Wiederbeschaffungswert 
 10.000 DM
(100%)
Reparaturkosten   130%-Grenze überschritten?
13.001 DM
(130,01%)

ja

Folge:
keine Reparaturkostenerstattung auch nicht anteilig

12.999 DM
(129,99%)

nein

Folge:
Reparaturkostenerstattung

Hinzu kommt der Minderwert des Autos durch den Unfall. Der wird ebenfalls im Gutachten vom Gutachter festgestellt.

Für den Fall, dass das Gutachten zwar zu Kosten gekommen ist, die unter diesen 130% liegen, die Reparatur dann aber unvorhergesehen teuerer wird, liegt das sogenannte Prognoserisiko bei der Versicherung.

Handelt es sich um einen Neuwagen (Fahrleistung höchstens 1.000 km und nicht länger als ein Monat zugelassen), kann bei einem schweren Schaden ebenfalls ein Neufahrzeug verlangt werden.

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