Schadensposten: Gutachterkosten

 

Bei einem Unfall wissen Sie oft nicht, wie hoch der Schaden ist. Dazu bedarf es oft des Gutachtens eines Sachverständigen.

Das hierfür notwendige Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers je nach Haftungsquote bezahlen, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt oder dem Geschädigten bekannt ist, dass der Gutachter unfähig oder zu teuer ist.

Bagatellschäden sind solche unter 500 DM. Für diese Schäden reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Kosten für ein Gutachten erstattet die Versicherung dann nicht.

Das Gutachten dient der Berechnung ihres Schadens, falls sie nur nach den veranschlagten Reparaturkosten abrechnen wollen. Möglicherweise liegt ja auch ein Totalschaden vor. Dann können Sie nicht die Reparaturkosten abrechnen, sondern nur den Totalschaden. Das Gutachten dient auch der Beweissicherung, falls die Versicherung nicht zahlen will.

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