Das Bußgeldverfahren
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Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen?
So
sieht das anschließende Verfahren aus (§§ 56ff., 65ff, 67ff., 71ff., 79ff. OWIG):
Gehen Sie die Tabelle von oben nach unten durch, um den Lauf des Verfahrens zu
verfolgen.
Verfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten: |
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Geringfügige
Ordnungswidrigkeiten: Verwarnungsgeld |
Ordnungswidrigkeit des Bußgeldkatalogs (über 80 DM) | ||||||
Verwarnung nach Belehrung. Einverstanden? | |||||||
ja | nein | ||||||
Ende | Hat die Behörde das Verfahren eingestellt? | ||||||
ja |
nein | ||||||
Ende |
Es ergeht ein Bußgeldbescheid. | ||||||
Einspruch binnen 14 Tagen? | |||||||
ja |
nein |
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Hat die Behörde nach Einspruch den Bescheid zurückgenommen? | Ende | ||||||
ja | nein | ||||||
Ende | Vorlage an das Amtsgericht | ||||||
Rücknahme des Einspruchs | Entscheidung des Amtsgerichts | ||||||
Verurteilung/Freispruch/Einstellung | |||||||
Ende | Beschwerde (Revision) zum Oberlandesgericht unter bestimmten Voraussetzungen durch Betroffenen oder Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche? | ||||||
ja... | nein | ||||||
Urteil/Beschluss des OLG | Ende |
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