Das Bußgeldverfahren

 

Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen?
So sieht das anschließende Verfahren aus (§§ 56ff., 65ff, 67ff., 71ff., 79ff. OWIG): Gehen Sie die Tabelle von oben nach unten durch, um den Lauf des Verfahrens zu verfolgen.

Verfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten:

Geringfügige Ordnungswidrigkeiten: Verwarnungsgeld
(10-75 DM) 

Ordnungswidrigkeit des Bußgeldkatalogs (über 80 DM)
Verwarnung nach Belehrung. Einverstanden?
ja nein
Ende Hat die Behörde das Verfahren eingestellt?

ja

nein

Ende

Es ergeht ein Bußgeldbescheid.
Einspruch binnen 14 Tagen?
ja 

nein

Hat die Behörde nach Einspruch den Bescheid zurückgenommen? Ende
ja nein
Ende Vorlage an das Amtsgericht
Rücknahme des Einspruchs Entscheidung des Amtsgerichts
Verurteilung/Freispruch/Einstellung
Ende Beschwerde (Revision) zum Oberlandesgericht unter bestimmten Voraussetzungen durch Betroffenen oder Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche? 
ja... nein
Urteil/Beschluss des OLG Ende

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