Verkehrsicherheit des Fahrzeugs
im Übrigen
|
Die Verstöße und ihre Folgen:
laufende Nr. | Verstoß | Regelsatz/DM Punkte | ||
VVwV | BKatV | |||
66 | - | Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrsicher verstaut oder gegen Herabfallen oder vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert | 20 | |
67 | - | Fahrzeug geführt, dass zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte | 40 | |
68 | - | Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht | 50 | |
69.1+2 | - | Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass... | 20 | |
...seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war | ||||
...das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt | 50 | |||
70 | - | ...Fahrzeug oder Zug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr gezogen, obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende Dinge aufgetreten waren, die nicht alsbald beseitigt werden konnten | 20 | |
116 | - | Kraftfahrzeug
oder Zug in Betrieb genommen, obwohl Teile, die den Verkehr mehr als
unvermeidbar gefährdeten, über dessen Umriss hervorragten |
40 | |
117 | - | Mitzuführende
Gegenstände auf Verlangen nicht vorgezeigt oder zur Prüfung nicht
ausgehändigt |
10 | |
118 | - |
Kraftfahrzeug,
Anhänger oder Fahrzeug mit austauschbarem Ladungsträger ohne
vorgeschriebenen Unterfahrschutz in Betrieb genommen |
50 | |
119 | - | Fahrzeug
unter Verstoß gegen eine Vorschrift über das Schleppen von Fahrzeugen
in Betrieb genommen |
50 | |
122 | - |
Kraftomnibus
unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher
in Betrieb genommen |
30 | |
123 | - | Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher angeordnet oder zugelassen | 40 | |
124 | - |
Unter
Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes
Erste-Hilfe-Material... |
30 | |
...einen Kraftomnibus in Betreib genommen | ||||
...ein anderes Kraftfahrzeug in Betrieb genommen |
10 | |||
125 | - |
Als
Halter die Inbetriebnahme unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
mitzuführendes Erste-Hilfe-Material angeordnet oder zugelassen |
50 | |
...eines Kraftomnibusses | ||||
...eines anderen Kraftfahrzeugs | ||||
128 | - |
Kraftrad
oder Personenkraftwagen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über das
Mitführen von Anhängern in Betrieb genommen |
50 | |
129 | - |
Abschleppstange
oder Abschleppseil nicht ausreichend erkennbar gemacht |
10 | |
131 | - | Kraftfahrzeug,
dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen |
40 | |
132 | - | Weisung,
den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen, nicht befolgt |
20 | |
135 | - |
Fahrrad
unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für
Schallzeichen in Betrieb genommen |
10 | |
- | 46 |
Als
Halter oder Eigentümer einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen,
zuwidergehandelt oder Beschränkungen nicht beachtet |
100 / 1 | |
- | 47 | Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet | 80 / 1 | |
- | 51 |
Als
Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet
oder zugelassen, obwohl |
100 / 3 |
|
...der Führer zur selbständigen Leitung nicht geeignet war | ||||
...das
Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig
war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war,
insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen |
150 / 3 |
|||
...die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung
wesentlich litt |
150 / 3 | |||
- | 54a | Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren | 100 | |
- | 54b | Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren | 150 | |
- | 57 |
Gegen
die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder
Gesamtgewichte oder über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen
|
100 | |
- | 62 |
Fahrzeug
in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die
Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter
Verstoß gegen eine Vorschrift über |
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