Ladung und Breite, Höhe und Gewicht im Allgemeinen

 

Die Verstöße und ihre Folgen:

Ladung und Gewicht, Breite, Höhe

 

laufende Nr.

Verstoß Regelsatz/DM Punkte
VVwV BKatV
  66 - Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert  75
...gegen vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert 20
  - 25 Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert und dadurch einen anderen gefährdet 100 / 3
  - 26 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrsicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt 100 / 3
  - 29 Ohne Erlaubnis Fahrzeug oder Zug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ 80 / 1
  67 - Fahrzeug geführt, dass zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte 40
  68 - Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht 50
  116 - Kraftfahrzeug oder Zug in Betrieb genommen, obwohl Teile, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten, über dessen Umriss hervorragten   40
  - 57

Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen

100 / 1
  - 63

Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50% über- oder unterschritten wurde 

80 / 1
  - 53 Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war 100 / 1
  - 54 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war 150 / 1

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