Ladung und Breite, Höhe und
Gewicht im Allgemeinen
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Die Verstöße und ihre Folgen:
Ladung und Gewicht, Breite, Höhe |
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laufende Nr. |
Verstoß | Regelsatz/DM Punkte | ||
VVwV | BKatV | |||
66 | - | Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert | 75 | |
...gegen vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert | 20 | |||
- | 25 | Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert und dadurch einen anderen gefährdet | 100 / 3 | |
- | 26 | Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrsicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt | 100 / 3 | |
- | 29 | Ohne Erlaubnis Fahrzeug oder Zug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ | 80 / 1 | |
67 | - | Fahrzeug geführt, dass zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte | 40 | |
68 | - | Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht | 50 | |
116 | - | Kraftfahrzeug
oder Zug in Betrieb genommen, obwohl Teile, die den Verkehr mehr als
unvermeidbar gefährdeten, über dessen Umriss hervorragten |
40 | |
- | 57 |
Gegen die Pflicht zur
Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder über
das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen |
100 / 1 | |
- | 63 |
Kraftfahrzeug
mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast
um mehr als 50% über- oder unterschritten wurde |
80 / 1 | |
- | 53 | Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war | 100 / 1 | |
- | 54 | Als
Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer
Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die höchstzulässige
Breite, Höhe oder Länge überschritten
war |
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