Papiere, Auflagen und
Betriebsverbote
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laufende Nr. | Verstoß | Regelsatz/DM Punkte | ||
VVwV | BKatV | |||
105 | - | Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt | 20 | |
106 | - |
Führerschein oder Bescheinigung nicht
mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt |
20 | |
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140 |
- |
Zulassungsschein, Führerschein,
Fahrausweis oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins
oder Fahrausweises nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt |
20 |
107 | - |
Einer vollziehbaren Auflage nicht
nachgekommen, unter der die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis
erteilt hat |
50 | |
108 | - |
Einer Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage eines Führerscheins nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen |
50 | |
108b | - | Fahrzeugschein, vorgeschriebene Urkunde oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt | 20 | |
109 | - |
Gegen die Meldepflicht bei Änderung
der tatsächlichen Verhältnisse, gegen die Antrags- oder Anzeigepflicht
bei Standortänderung, Veräußerung oder Erwerb des Fahrzeugs oder
gegen die Anzeige- oder Vorlagepflicht bei Dauerstillegung des Fahrzeugs
oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen entstempeln zu lassen, verstoßen |
30 | |
111 | - | Gegen die Pflicht zur Verwendung von Fahrzeugscheinheften oder über die Vornahme von Eintragungen in diese Hefte oder in die bei der Zuteilung von Kurzeitkennzeichen ausgegebenen Scheine oder über die Ablieferung von roten Kennzeichen oder Fahrzeugscheinheften verstoßen | 20 | |
112 | - |
Gegen
die Pflicht zum Führen, Aufbewahren oder Aushändigen von |
50 | |
134b | - | Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt | 20 | |
137 | - |
Urkunde
über eine Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen
nicht ausgehändigt |
20 | |
138 | - |
Als
Fahrzeugführer, ohne Halter zu sein,
einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht |
30 | |
141 | - | Einer vollziehbaren Auflage des internationalen Kraftfahrzeugverkehrs nicht nachgekommen | 50 | |
- | 41 | Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekanntgemacht wurde, zuwidergehandelt | 80 / 1 | |
- | 42 | Mit Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlage nicht bedient | 150 / 1 | |
- | 43 | Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt | 80 / 1 | |
- | 65 | Als
Halter einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht
nachgekommen |
100 / 1 | |
- | 46 |
Als
Halter oder Eigentümer einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen,
zuwidergehandelt oder Beschränkungen nicht beachtet |
100 / 1 | |
- | 47 | Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet | 80 / 1 | |
- | 48 |
Betriebsverbot
oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder prüfmarke
in Verbindung mit einem SP-Schild nicht beachtet |
80 / 1 | |
- |
49
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Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zulassungszeitraums auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt | 100 / 3 | |
...auf einer öffentliche Straße abgestellt | 80 / 3 | |||
- | 49b | Kurzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet | 100 / 3 | |
- | 52 | Fahrtenbuch
nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die
vorgeschriebene Dauer aufbewahrt |
100 / 1 | |
- | 66 | Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt | 80 / 1 | |
- | 67 |
Als
Halter die Führung eines Kraftfahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots
innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten zugelassen |
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