Alkohol als
Bußgeldtatbestand
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Alkohol am Steuer: Don`t drink and drive! You might hit a cat and spill the drink! Spaß beiseite: Betrunken Auto fahren ist nicht mehr lustig. Es ist gefährlich. Werden Sie erwischt, wird es teuer. Gegebenfalls machen Sie sich strafbar. Obendrein riskieren Sie im hohen Maße Ihren Versicherungsschutz.
Auf Haschisch und andere Drogen ist die Polizei ebenfalls nicht gut zu sprechen [mehr dazu].
Verstoß |
Verbot |
Regelsatz/EURO |
Punkte |
Fahrverbot |
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Kraftfahrzeug geführt mit Blutalkohol von 0,5 Promille bis weniger als 0,8 Promille (Nr. 69 BKatV) |
§
24a Abs. 1 Nr. 2 |
100 |
2 | - | |
Kraftfahrzeug geführt mit Blutalkohol von 0,8 Promille oder mehr (Nr. 68 BKatV) | § 24a Abs.1 StVG | 250 | 4 | 1 Monat | |
... bei Eintragung von bereits einer Entscheidung im Verkehrszentralregister (Nr. 68.1 BKatV)... | § 24a Abs. 1 StVG | 500 | 4 | 3 |
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...bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen wegen Alkoholverstößen (Nr. 68 .2 BKatV) | § 24a Abs. 1 StVG | 750 | 4 | 3 |
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Achtung: Gegebenenfalls haben Sie sich strafbar gemacht! [mehr dazu] |
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