Alkohol als Bußgeldtatbestand

 

Alkohol am Steuer: Don`t drink and drive! You might hit a cat and spill the drink! Spaß beiseite: Betrunken Auto fahren ist nicht mehr lustig. Es ist gefährlich. Werden Sie erwischt, wird es teuer. Gegebenfalls machen Sie sich strafbar. Obendrein riskieren Sie im hohen Maße Ihren Versicherungsschutz.

Auf Haschisch und andere Drogen ist die Polizei ebenfalls nicht gut zu sprechen [mehr dazu].

Verstoß  

Verbot

Regelsatz/EURO

 Punkte 

Fahrverbot

 

 Kraftfahrzeug geführt mit Blutalkohol von 0,5 Promille bis weniger als 0,8 Promille (Nr. 69 BKatV)

§ 24a Abs. 1 Nr. 2 StVG

100

2 -
       Kraftfahrzeug geführt mit Blutalkohol von 0,8 Promille oder mehr (Nr. 68 BKatV)    § 24a Abs.1 StVG 250 4 1 Monat
... bei Eintragung von bereits einer Entscheidung im Verkehrszentralregister (Nr.  68.1  BKatV)...  § 24a Abs. 1 StVG 500 4

3 Monate

...bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen wegen Alkoholverstößen (Nr. 68 .2 BKatV) § 24a Abs. 1 StVG 750 4 3 Monate

Achtung: Gegebenenfalls haben Sie sich strafbar gemacht!  [mehr dazu]

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