Mangel bei
einem gebrauchten Kfz
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Ein Mangel bei einem gebrauchten Kfz liegt immer dann vor, wenn es die "vertragsgemäße Beschaffenheit" nicht aufweist.
Das bedeutet, das Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen nicht über das hinausgehen dürfen, was bei einem Kfz des betreffenden Typs angesichts von Alter und Laufleistung normalerweise üblich ist.
Beispiel: Abgenutzte Dichtungen sind bei einem neuen Jahre alten Kfz kein Mangel (eher normaler Verschleiß), Lager- oder Getriebeschäden dagegen schon. Auch hier ist letztlich vieles eine Frage des Einzelfalles.
Hinsichtlich der Beweislast gilt dasselbe, wie beim Neuwagenkauf: Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Kfz auf, geht das Gesetz davon aus, dass dieser von Anfang an vorhanden war. Der Verkäufer muss im Zweifel dass Gegenteil beweisen. Tritt der Mangel dagegen erstmals nach sechs Monaten ab Übergabe des Kfz auf, muss der Kunde beweisen, dass dieser schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war.
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