Betreten
der Wohnung durch den Vermieter
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Im Mietvertrag sollte auch eine Regelung enthalten sein, die beschreibt, wann und aus welchen Gründen der Vermieter die Wohnung betreten darf.
Folgendes sollte geregelt erden:
1. Zweck des Betretens (z.B. Prüfung des Wohnungszustandes; Ablesen von Messgeräten, wenn nötig auch durch Dritte; bei Verkaufabsicht),
2. Zeit des Betretens,
3. Pflicht des Mieters zur Sicherstellung des Rechts zum Betreten bei längerer Abwesenheit.
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