Betreten der Wohnung durch den Vermieter

 

Im Mietvertrag sollte auch eine Regelung enthalten sein, die beschreibt, wann und aus welchen Gründen der Vermieter die Wohnung betreten darf.

Folgendes sollte geregelt erden:

1. Zweck des Betretens (z.B. Prüfung des Wohnungszustandes; Ablesen von Messgeräten, wenn nötig auch durch Dritte; bei Verkaufabsicht),

2. Zeit des Betretens,

3. Pflicht des Mieters zur Sicherstellung des Rechts zum Betreten bei längerer Abwesenheit.

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