Zusätzliche
Vereinbarungen
|
Haben die Vertragsparteien zusätzliche Vereinbarungen getroffen, so sollten diese im Mietvertrag beschrieben sein. Solche zusätzlichen Vereinbarungen können sich bei dem Abschluss von Energielieferungsverträgen, das Aufstellen von Öfen, für die Umstellung der Heizungsart oder der Vermietung von Eigentumswohnungen als notwendig oder zweckmäßig erweisen.
nach oben | Vorhergehende Seite | Mietrecht Startseite
© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht