Wohnraummietvertrag - allgemeine Grundsätze

 

1. Mieter, die keine Erfahrung im Abschluss eines Wohnraummietvertrages haben, sollten sich nicht scheuen, den Vertrag vor Unterzeichnung von fachkundiger Seite überprüfen zu lassen. Oftmals kann nur so erkannt werden, wie sich bestimmte Klauseln auf die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartei auswirken.

Jedenfalls sollte ein Mietvertrag nicht ohne Not unter Zeitdruck unterschrieben werden.

2. Es versteht sich von selbst, dass sich der potentielle Mieter im Rahmen der Möglichkeiten informieren sollte, wie der künftige Vermieter mit seinen Mietern umgeht, um so ein eventuelles späteres Konfliktpotential einschätzen zu können.

3. Der Mietvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden, um späteren Beweisschwierigkeiten bei Streit über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartei aus dem Weg zu gehen.

4. Im Mietvertrag sollten keine unausgefüllten Klauseln verbleiben, da dies zu Auslegungsproblemen führen kann.

nach obenVorhergehende SeiteMietrecht Startseite


© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht