Überlassung
der Wohnung an Dritte - Untervermietung
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Neben der Nach- bzw. Ersatzmieterklausel sollte der Mieter darauf achten, dass auch der Fall der unentgeltlichen Überlassung der Mietsache an einen Dritten und der Untervermietung berücksichtigt ist. Letzteres ist insbesondere für den Fall von Vorteil, dass der Mieter einen wirtschaftlichen "Engpass" überbrücken muss.
Folgendes sollte geregelt werden:
1. Kündigungsrecht für den Fall der Verweigerung der Zustimmung des Vermieters zur unentgeltlichen Überlassung der Mietsache, wenn der Vermieter keinen berechtigten Grund hat.
2. Zur Klarstellung: Kündigungsrecht des Mieters bei Verweigerung der Zustimmung zur Untermieterlaubnis, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat.
3. Zur Klarstellung: Kündigungsrecht des Vermieters bei unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte.
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