Speziell:
Rechte des Mieters bei Umwandlung in Eigentumswohnungen
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Mietwohnungen, die bis jetzt in einem Gebäude liegen, das einem Eigentümer gehört, können in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Es fragt sich, welche Rechte die betroffenen Mieter gegen den/die neuen Eigentümer haben.
1. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Umwandlungsfall vorliegt, das heißt:
a) Der Mieter muss bereits in der Mietwohnung wohnen.
b) Die Umwandlung erfolgt durch Teilung des Grundstücks durch den Hauseigentümer. Dem Grundbuchamt wird die Teilungserklärung mitgeteilt und es werden Wohnungsgrundbücher angelegt.
c) Danach erfolgt die Veräußerung der Wohnung an einen Dritten.
Achtung: |
Der Verkauf einer Wohnung, die bereits eine Eigentumswohnung ist, ist kein solcher Umwandlungsfall. |
2. Rechte des Mieters bei Umwandlung in Eigentumswohnung
Speziell mit Blick auf die Umwandlung sind für den Mieter folgende Rechte bedeutsam:
1. Erweiterter Kündigungsschutz | [mehr dazu] |
2. Vorkaufsrecht hinsichtlich der Wohnung | [mehr dazu] |
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