Räumungsschutz und Vollstreckungsschutz des Mieters - Überblick

Räumungs- und Vollstreckungsschutz benötigt der Mieter, wenn das Gericht ihn zur Räumung verurteilt hat und eine Verlängerung des Mietverhältnisses auch über die Sozialklausel nicht gewährt wurde oder die über die Sozialklausel gewährte Verlängerungsfrist abgelaufen ist. In diesen Fällen muss der Mieter die Wohnung verlassen. 

Er kann aber eine Räumungsfrist oder auch Vollstreckungsschutz beantragen.

1. Räumungsfrist [mehr dazu]
2. Vollstreckungsschutz [mehr dazu]

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