Modernisierung
- Einsparung von Energie und Wasser
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1. Maßnahmen zur Energieeinsparung sind
- Nutzung von Energie durch Wärmepumpen und Solaranlagen,
- wesentliche Verbesserungen der Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern, Kellerdecken, Fenstern, Außentüren, der obersten Geschossdecken,
- wesentliche Verminderung des Energieverlustes und Energieverbrauchs der zentralen Heizungsanlage,
- Anschluss an die Fernwärmeversorgung, die überwiegend aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung, zur Verbrennung von Müll oder der Verwertung von Abwärme gespeist wird.
2. Maßnahmen zur Einsparung von Wasser sind:
- der Einbau von Wasseruhren,
- die Umrüstung auf 6-Liter-Spülkästen,
- der Einbau von Spartasten.
3. Folgende Fälle wurden durch die Gerichte entschieden:
- Der Ersatz eines Kastendoppelfensters durch ein Kunststoffrahmenfenster mit Isolierverglasung ist keine Modernisierung, da Kastendoppelfenster einen besseren Schallschutz gewährleisten.
- Der Einbau von Isolierglasfenstern in Bad und Küche verbessern den Wohnwert nicht.
- Werden im Treppenhaus einfachverglaste Fenster durch Isolierglasfenster ersetzt und führt dies nur zu einer Energieeinsparung von 2,5 %, liegt keine wesentliche Wärmedämmung vor.
- Wird durch den Einbau von Isolierglasfenstern soviel Lüftung notwendig, dass eine Energieeinsparung nicht notwendig ist, stellt dies keine Modernisierung dar.
- Ein Vollwärmeschutz liegt nur vor, wenn der Vermieter darlegt, dass eine Energieeinsparung von mindestens 10 % zu erwarten ist.
- Eine Kunststoffbeschichtung der Außenwände, die den Zweck hat, das Eindringen von Wasser zu verhindern ist keine Modernisierung, sondern Instandhaltung.
- Werden die Außenwände verklinkert und gleichzeitig isoliert, so liegt eine Energieeinsparmaßnahme vor, auch wenn die Fenster nicht ausgetauscht werden.
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