Form, Frist und Fristbeginn hinsichtlich des Widerrufs

 

Wurde mit dem Verbraucher ein Haustürgeschäft iSv § 312 BGB abgeschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht zu.

1. Form und Frist des Widerrufs

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung. Der Verbraucher sollte immer darauf achten, dass er den Widerruf / die Rücksendung auch beweisen kann (Einschreiben mit Rückschein!)

2. Fristbeginn

a) Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält.

Die Belehrung muss

b) Bei der Lieferung von Waren beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Tag ihres Einganges beim Empfänger.

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