Mangelhafte
oder missverständliche Bedienungsanleitung
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Insofern gibt es im Zuge der Schuldrechtsreform die sog. "IKEA-Klausel", die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen folgendes bedeutet:
Der Verkäufer oder Händler haftet nicht nur für seine eigenen Montagefehler (z.B. bei Einbau von Handyset, Antenne, Radio), sondern auch für die des Kunden, wenn die entsprechende Bedienungsanleitung mangelhaft oder missverständlich ist.
Die Texte müssen in Zukunft so gefasst sein, dass ein Durchschnittsbürger sie verstehen kann.
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