Neue Regeln beim Ersatzteilkauf und Reparaturarbeiten

 

Auch hinsichtlich neuen Ersatzteilen gilt dasselbe, wie bei jedem anderen Neukauf: Der gewerbliche Verkäufer haftet gegenüber dem privaten Kunden zwei Jahre. 

Hinsichtlich gebrauchten Ersatzteilen kann der gewerbliche Verkäufer die Haftung dagegen per Vertrag auf ein Jahr begrenzt werden. 

Für Reparaturarbeiten haftet die Werkstatt grundsätzlich zwei Jahre. Dies gilt unabhängig davon, ob ein neues oder gebrauchtes Ersatzteil eingebaut wird. Auch hier kann die Haftung vertraglich auf ein Jahr begrenzt werden.

Außerdem dürfen ab dem 01.01.2002 die für die Fahrzeugreparatur gemachten Kostenvoranschläge nicht mehr gesondert in Rechnung gestellt werden.

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