Was zum Unterhalt gehört, orientiert sich am Sinn des Unterhalts. Und der Sinn von Unterhaltszahlungen ist es, den Lebensbedarf des Bedürftigen zu decken. Dies schließt alle Bedürfnisse des täglichen Lebens ein, etwa Wohnung, Ernährung, Bekleidung, Freizeit, Kranken- und Pflegeversicherung, Berufsausbildung und Altersvorsorge und ggf. die Kosten einer verminderten Erwerbsfähigkeit (vgl. § 1578 BGB).
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