Was meint eigentlich Zugewinn?

Das Gesetz sieht als Normalfall der wirtschaftlichen Verhältnisse in einer Ehe die "Zugewinngemeinschaft" an. Definiert ist der Zugewinn in § 1373 BGB. Nach dieser Vorschrift ist Zugewinn "der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt".

Damit will der Gesetzgeber der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Ehepartner Rechnung tragen: Wenn z. B. einer alleine arbeitet und der andere Haushalt und Kinder versorgt, so soll das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen nicht nur dem gehören, der "für Geld" gearbeitet hat, sondern beiden. Jedenfalls dann, wenn die Ehe geschieden wird.

Während der Ehe kann jeder über sein Vermögen selbst verfügen (§ 1363 BGB).

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