Pflichtteil - Nachlass Bewertung / Ermittlung des Nachlasswertes

Die Bewertung des Nachlasses spielt nicht nur bei der Berechnung des Pflichtteils eine Rolle. Vielmehr ist sie auch im übrigen Erbrecht von Bedeutung, z.B. auch, wenn es um die Berechnung der Erbschaftssteuer geht.

Die Bewertung des Nachlasses erfolgt in zwei Schritten: Zunächst müssen die einzelnen Vermögenswerte erfasst und bewertet werden. Im Anschluss daran werden die vom Erblasser hinterlassenen Schulden abgezogen.

1. Bewertung des Nachlasses

Grundsätzlich ist der Verkehrswert der einzelnen Vermögenswerte maßgebend. Bei Wertpapieren ist dies der Kurswert am Todestag des Erblassers.

2. Abzug vom Nachlass

Von dem nach 1. ermittelten Nachlass sind wiederum einige Positionen in Abzug zu bringen. Dazu gehören:

3. Nicht vom Nachlass abzuziehen sind:

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