Beweisprobleme bei einer Betriebsübernahme

Kommt es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Frage, ob ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang vorlag (und der Arbeitnehmer die damit im Zusammenhang stehenden Rechte geltend machen kann), ist der Arbeitnehmer für das Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung beweispflichtig. Da der Arbeitnehmer regelmäßig keine Möglichkeit hat, ausreichende Kenntnis von den zugrundeliegenden Verträgen zu erlangen, hat die Rechtsprechung entsprechende Beweisregeln entwickelt:

1. Werden die wesentlichen Betriebsmittel nach Einstellung des Geschäftsbetriebes für ein gleichartiges Gewerbe weiterbenutzt, so spricht die Lebenserfahrung dafür, dass ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang stattgefunden hat (sog. Beweis des ersten Anscheins). Der Erwerber muss diesen Anscheinsbeweis erschüttern, indem er einen abweichenden Geschehensablauf darlegt.

2. Auch wenn die Produktion bereits einen Monat nach ihrer Einstellung wieder aufgenommen wird, besteht eine Vermutung für einen rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang. Der Erwerber muss diese Vermutung widerlegen. 

3. Das gilt auch, wenn noch während der Kündigungsfrist der Übergang des stillzulegenden Betriebes erfolgte.

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