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ja |
Beschäftigung
von
Arbeitnehmern |
Arbeitet der
freie Mitarbeiter alleine, ohne Arbeitnehmer? |
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Sind
ausschließlich geringfügig Beschäftigte für den Subunternehmer tätig
(Aushilfen auf 630-Mark-Basis)? |
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Handelt es
sich bei den Arbeitnehmern ausschließlich um Familienangehörige?
Dazu zählen Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel, Pflegekinder
und verschwägerte Angehörige. |
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k |
Bindung
an einen
Auftraggeber |
Ist der freie
Mitarbeiter faktisch an einen Auftraggeber gebunden?
Eine weitere Erwerbstätigkeit ist dem freien Mitarbeiter nicht möglich. |
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Macht der
freie Mitarbeiter mehr als fünf Sechstel seines Umsatzes mit nur einem
Auftraggeber? Verbundene Auftraggeber zählen zusammen, beispielsweise
verschieden Unternehmen mit denselben Inhabern. |
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k |
Arbeitnehmer-
typische
Arbeitsleistung |
Ist der freie
Mitarbeiter in vergleichbarer Weise in das Unternehmen eingebunden, wie
die festangestellten Personen, die dort tätig sind? |
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Ist die
geschuldete Leistung im Ergebnis vom freien Mitarbeiter persönlich zu
erbringen? |
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Ist der
Arbeitsort des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber vorgegeben? |
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Ist die
Arbeitszeit des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber vorgegeben? |
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Ist die Art
und Weise der Auftragsabwicklung des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber
vorgegeben? |
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Sind Termine
des freien Mitarbeiters vom Auftraggeber vorgegeben? |
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k |
Unternehmerische
Tätigkeit |
Trägt der
freie Mitarbeiter das volle unternehmerische Risiko, es eröffnen sich ihm
aber nicht die unternehmerischen Chancen? |
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Ist der freie
Mitarbeiter an Preisvorgaben gebunden? |
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Ist der freie
Mitarbeiter an Bezugsquellen gebunden? |
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Ist der freie
Mitarbeiter in der Entscheidung über Einsatz von Kapital, Personal und
Maschinen gebunden ? |
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