Tipps zur
Umgehung des Problems für den Arbeitnehmer
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Die freien Mitarbeiter müssen wohl gegen das Problem ankämpfen,
dass ihre Kunden nicht mehr oder nur mit Bedenken auf sie zurückgreifen, weil
sie die Folgen einer Scheinselbständigkeit fürchten.
Hier ist es sicherlich günstig, wenn ein freier Mitarbeiter den Nachweis erbringen kann, dass
er tatsächlich selbständig ist. Eine entsprechende Bescheinigung stellt die
gesetzliche Krankenkasse aus. Zuständig ist die gesetzliche Krankenkasse, bei
der der freie Mitarbeiter zuletzt versichert war, ansonsten eine beliebige.
Achtung: Ist der Selbständigen-Status nicht eindeutig, ist die Rücksprache
mit allen Auftraggebern empfehlenswert, bevor der Prüfungsantrag bei der
Krankenkasse gestellt wird. Denn die Auftraggeber wären davon unangenehm berührt,
wenn sich dann doch eine Scheinselbständigkeit herausstellt.
Weitere Maßnahmen sollten insbesondere in der Stärkung der eigenen Position
durchgeführt werden, um dem Unternehmerstatus näher zu kommen und um nicht
unter die Vermutungskriterien zu fallen.
Nachstehende Maßnahmen seien als Beispiel aufgeführt, eine Abstimmung auf den Einzelfall ist jedoch unumgänglich:
- Einen professionellen Außenauftritt gestalten und verwenden (Briefpapier, Internet-Auftritt etc.).- Zusätzliche potentielle Auftraggeber aktiv ansprechen und dies dokumentieren (Werbung betreiben, in regelmäßigen Abständen Werbung schalten etc.).
- Ein eigenes Büro einrichten.
- Ein funktionierendes Rechnungswesen aufbauen. Eine regelmäßige Buchhaltung spricht durchaus für die Unternehmereigenschaft.
- Mitarbeiter einstellen. Entscheidend ist, dass der Mitarbeiter versicherungspflichtig ist und nicht zur Familie gehört.
- Unter Umständen ist die Gründung einer GmbH in Erwägung zu ziehen.
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