Tipps zur Umgehung des Problems für den Arbeitnehmer

 

Die freien Mitarbeiter müssen wohl gegen das Problem ankämpfen, dass ihre Kunden nicht mehr oder nur mit Bedenken auf sie zurückgreifen, weil sie die Folgen einer Scheinselbständigkeit fürchten.
Hier ist es sicherlich günstig, wenn ein freier Mitarbeiter den Nachweis erbringen kann, dass er tatsächlich selbständig ist. Eine entsprechende Bescheinigung stellt die gesetzliche Krankenkasse aus. Zuständig ist die gesetzliche Krankenkasse, bei der der freie Mitarbeiter zuletzt versichert war, ansonsten eine beliebige.
Achtung: Ist der Selbständigen-Status nicht eindeutig, ist die Rücksprache mit allen Auftraggebern empfehlenswert, bevor der Prüfungsantrag bei der Krankenkasse gestellt wird. Denn die Auftraggeber wären davon unangenehm berührt, wenn sich dann doch eine Scheinselbständigkeit herausstellt.
Weitere Maßnahmen sollten insbesondere in der Stärkung der eigenen Position durchgeführt werden, um dem Unternehmerstatus näher zu kommen und um nicht unter die Vermutungskriterien zu fallen. 

Nachstehende Maßnahmen seien als Beispiel aufgeführt, eine Abstimmung auf den Einzelfall ist jedoch unumgänglich:

- Einen professionellen Außenauftritt gestalten und verwenden (Briefpapier, Internet-Auftritt etc.).

- Zusätzliche potentielle Auftraggeber aktiv ansprechen und dies dokumentieren (Werbung betreiben, in regelmäßigen Abständen Werbung schalten etc.).

- Ein eigenes Büro einrichten.

- Ein funktionierendes Rechnungswesen aufbauen. Eine regelmäßige Buchhaltung spricht durchaus für die Unternehmereigenschaft.

- Mitarbeiter einstellen. Entscheidend ist, dass der Mitarbeiter versicherungspflichtig ist und nicht zur Familie gehört.

- Unter Umständen ist die Gründung einer GmbH in Erwägung zu ziehen.

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