Folgen der Scheinselbständigkeit für den Arbeitnehmer

 

Liegt eine Scheinselbständigkeit vor, wird der freie Mitarbeiter zum Angestellten bei seinem Hauptauftraggeber. Er ist fortan pflichtversichert in der gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung).

Der freie Mitarbeiter unterliegt zudem fortan dem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Er hat einen Urlaubsanspruch und Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Der "neue" Angestellte hat ein Anrecht auf ein Nettogehalt in der Höhe des bisherigen Honorars.

Problematisch wird mit dem Einstieg in das Angestelltenverhältnis auch die private Altersversorgung. Nur selten wird es dem Arbeitnehmer möglich sein, die bisherigen Beiträge in voller Höhe weiterzutragen. Somit müssen einzelne der Vorsorgeverträge stillgelegt oder gar gekündigt werden, was mit erheblichen finanziellen Einbußen einhergehen kann.

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