Mobbing
- Eckpunkte für eine Dienstvereinbarung
Überschrift
- Eine positive Formulierung ist
wichtig, um möglichen Ängsten und Vorurteilen vorzubeugen sowie
Vorbehalten entgegenzuwirken; sie sollte nicht gegen, sondern für etwas
stehen
- Die Auswahl der Überschrift
sollte sich daran orientieren, ob die Dienstvereinbarung nur Mobbing, oder
auch die weiteren Erscheinungsformen psychosozialer Belastungen zum Gegenstand
haben soll. Beispiel: Dienstvereinbarung für ein partnerschaftliche Verhalten
am Arbeitsplatz
Präambel
- Darlegung der Motive für
den Abschluss der Vereinbarung
- Erläuterung der verfolgten
Absichten und Ziele
Da die Präambel unter anderem
der Sensibilisierung der Beschäftigten dient und auch später eintretende
Beschäftigte erreichen soll, darf die Bedeutung der Präambel nicht
unterschätzt werden. Daher sollte ihr bei der Ausformulierung ausreichend
Zeit und Raum geschenkt werden.
Geltungsbereich
- Betrieblicher Geltungsbereich:
Es erfolgt eine Festlegung in räumlicher Hinsicht, wobei der Geltungsbereich
grundsätzlich auf die Dienststelle beschränkt ist.
- Fachlicher Geltungsbereich: Es
wird festgelegt, für welche Bereiche einer Dienststelle die Dienstvereinbarung
gelten soll.
- Personeller Geltungsbereich:
Regelmäßig erfasst die Dienstvereinbarung alle Beschäftigten
der Dienststelle. Anderes gilt nur dann, wenn eine Beschränkung des Geltungsbereichs
auf einzelne Beschäftigtengruppen sachdienlich ist.
- Zeitlicher Geltungsbereich: Die
zeitliche Dauer der Dienstvereinbarung ist dann zu bestimmen, wenn sie nicht
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird (s. a.: Schlussbestimmungen).
Begriffsbestimmung
- Definition des Begriffs „Mobbing”Aufzählung
von einzelnen beispielhaften Mobbinghandlungen (Wichtig: Es sollte keine abschließende
Aufzählung erfolgen!)
- Abgrenzung von Verhaltensweisen,
bei denen es sich nicht um Mobbing handelt (z. B. Streit) Meinungsverschiedenheit,
einmalige ungerechte Behandlung)
- Einbeziehung von Verhaltensweisen,
die nicht unter Mobbing fallen, aber wie Mobbing betrachtet werden sollen
(mobbinggleiche Verhaltensweisen)
- bei Bedarf: Definition des Begriffs
Diskriminierung (vgl. z.B. § 67 Abs. 1 Satz 1 BPersVG) und Aufzählung
von beispielhaften typischen Verhaltensweisen
- bei Bedarf: Definition des Begriffs
sexuelle Belästigung (vgl. § 2 Abs. 2 BeSchuG) und Aufzählung
von beispielhaften typischen Verhaltensweisen
Verhaltenskodex
- Aufzählung von einzelnen
Verhaltensanforderungen (z. B. den Gruß erwidern, Konfliktsituationen
ansprechen)
- Aufzählung von unerwünschten
Verhaltensweisen (z. B. keine Witze und Späße, die andere diskriminieren
können)
- Beschreibung des Umgangs mit
Problemen und Konfliktsituationen Konfliktlösung
Konfliktlösung
- Angebote für eine Konfliktlösung
(wie Festlegung der Ansprechpartner, Regelung des Verfahrens, Regelung der
Möglichkeit der Hinzuziehung von externem Sachverstand, Angebote für
Hilfe suchende Beschäftigte und Aufzählung einzelner Hilfsangebote
z. B. Einrichtung einer Sprechstunde, Therapeutische Beratung, Ausleihe von
Büchern und Broschüren, Weitergabe der Anschriften von externen
Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen)
Betriebliche Anlaufstelle
- Benennung der Anlaufstelle in
einer Weise, die möglichst positiv formuliert ist und keinen Raum für
Vorurteile sowie Ängste lässt (z. B. „Fairnessbeauftragter“)
- Beschreibung der Funktionen und
Aufgaben der Anlaufstelle
- Stellung der Personen der Anlaufstelle
(z. B. Mitglied des Personalrats)
- Ausstattung der Anlaufstelle (z.
B. Büro, Bücher, PC, Telefon)
- Möglichkeit der Hinzuziehung
externer Personen (z. B. Selbsthilfegruppen)
- Schulung und Bildung der Personen
der Anlaufstelle
- Budget bzw. Kostentragung
Sensibilisierung
und Qualifizierung
- Festlegung geeigneter Maßnahmen
(z. B. Schulungsangebote, Vortragsreihen, Ausstellung)
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung
der einzelnen Maßnahmen
- Freistellung der Beschäftigten
von ihren dienstlichen Pflichten zum Zwecke der Ermöglichung der Teilnahme
an den Maßnahmen
Schlussbestimmungen
- Schlichtungsstelle zur Beilegung
von Meinungsverschiedenheiten aus und im Zusammenhang mit der Dienstvereinbarung
(Regelung der Zuständigkeit, Besetzung – z. B. Hinzuziehung des „Fairnessbeauftragten“,
Verfahrensregeln)
- Bekanntmachung der Vereinbarung
(z. B. Vorstellung auf einer Personalversammlung unter Mitwirkung externer
Referenten)
- Salvatorische Klausel
- Verpflichtung der Vertragsparteien
zur Evaluierung und Fortschreibung der Dienstvereinbarung bei Bedarf Inkrafttreten
einer unbefristet geltenden Vereinbarung, sofern dies losgelöst von der
- Unterzeichnung der Dienstvereinbarung
erfolgen soll (s. a.: zeitlicher Geltungsbereich)
- Kündigung der Vereinbarung
(z. B. Bestimmung eines Termins, zu dem eine Kündigung erstmals zulässig
sein soll, Festlegung einer Kündigungsfrist)
- Nachwirkung der Vereinbarung
(d. h. Fortdauer über den Kündigungszeitpunkt hinaus bis zum Abschluss
einer neuen bzw. ablösenden Vereinbarung)
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