Rückzahlung überhöhter Zahlungen

1. Hat der Arbeitgeber irrtümlich eine höhere Vergütung gezahlt, als vereinbart, so muss der Arbeitnehmer den überzahlten Betrag grundsätzlich zurückzahlen, denn er ist insoweit ungerechtfertigt bereichert. 

2. Wusste der Arbeitnehmer allerdings nicht, dass er überzahlt wurde und hat er das Geld zwischenzeitlich ausgegeben, so kann er sich auf den Wegfall der Bereicherung berufen. Hat die Überzahlung 10 Prozent des Lohns nicht überstiegen, wird bei unteren und mittleren Einkommen vermutet, dass die erhaltenen Beträge verbraucht sind. 
Ist ein Arbeitnehmer dagegen Bezieher eines höheren Gehalts, muss er für den Einwand der Entreicherung nachweisen, dass er sich zusätzlichen Luxus geleistet hat. 

3. Hat der Arbeitnehmer das überzahlte Geld allerdings gespart, so hat er Pech gehabt: Er ist dann nämlich nicht entreichert und muss deshalb die überzahlten Beträge wieder zurückzahlen.

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