1. Hat der Arbeitgeber irrtümlich eine höhere Vergütung gezahlt, als vereinbart, so muss der Arbeitnehmer den überzahlten Betrag grundsätzlich zurückzahlen, denn er ist insoweit ungerechtfertigt bereichert.
2. Wusste der Arbeitnehmer allerdings nicht, dass
er überzahlt wurde und hat er das Geld zwischenzeitlich ausgegeben, so kann er
sich auf den Wegfall der Bereicherung berufen. Hat die Überzahlung 10
Prozent des Lohns nicht überstiegen, wird bei unteren und mittleren Einkommen vermutet, dass die
erhaltenen Beträge verbraucht sind.
Ist ein Arbeitnehmer dagegen Bezieher eines höheren Gehalts, muss er für den
Einwand der Entreicherung nachweisen, dass er sich zusätzlichen Luxus geleistet
hat.
3. Hat der Arbeitnehmer das überzahlte Geld allerdings gespart, so hat er Pech gehabt: Er ist dann nämlich nicht entreichert und muss deshalb die überzahlten Beträge wieder zurückzahlen.
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