Die nachstehend aufgeführten Lohnformen können einerseits die einzige Vergütung sein, die der Arbeitnehmer erhält. Daneben können aber auch noch Zulagen gewährt werden.
1. Vergütungsformen
a) Zeitlohn
Beim Zeitlohn ergibt sich die Höhe des Arbeitsentgeltes allein aus der Dauer der geleisteten Arbeit.
b) Leistungslohn
Ein Leistungslohn wird vereinbart, wenn es dem Arbeitgeber darauf ankommt, dass der Arbeitnehmer einen besonderen Leistungseinsatz zeigt. Ist ein Leistungslohn vereinbart, so hat der Arbeitgeber einen bestimmten Spielraum, innerhalb dessen er die Vergütung beeinflussen kann. Maßstab hierfür wird die Quantität und Qualität der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers sein. Die herkömmliche Form des Leistungslohns ist der sog. Akkordlohn.
c) Prämienlohn
Erhebliche Bedeutung hat in der Praxis
mittlerweile die Entlohnung, die an ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers
anknüpft, das positive Auswirkungen auf die betriebliche Effizienz hat. Erzielt
der Arbeitnehmer einen solchen Effekt, so erhält er eine Prämie. So kann eine
"Nutzungsprämie" für eine hohe Auslastung der Maschine(n) genauso
vereinbart sein, wie eine "Güteprämie" für qualitativ hochwertige
Arbeit oder eine "Ersparnisprämie" für niedrigen Materialverbrauch.
§ 87 Abs. 1 Nr.11 Betriebsverfassungsgesetz bestimmt, dass der Betriebsrat bei
der Einführung, Änderung und Schaffung eines Prämiensystems ein
Mitbestimmungsrecht hat.
2. Zulagen
Zulagen sind zusätzliche Vergütungen, die neben dem vereinbarten Lohn gewährt werden. Sie können im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Meistens sind sie jedoch im Tarifvertrag geregelt. Drei Arten sind zu unterscheiden:
a) Zulagen für bestimmte Leistungen
Hierher gehören Schicht- und Nachtdienstzulagen genauso, wie Erschwernis- und Gefahrenzulagen oder eine bessere Entlohnung von Feiertagsarbeit.
b) Verhaltensabhängige Zulagen
Hierher gehören die Anwesenheits- und Pünktlichkeitsprämie, auf die der Arbeitnehmer durch sein Verhalten Einfluss nehmen kann.
c) Leistungsunabhängige Zulagen
Hierbei geht es um Vergütungsbestandteile, die einzelnen oder allen Beschäftigten gewährt werden, z.B. die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen, Gewinn- und Ertragsbeteiligungen sowie Einmalzahlungen zu Weihnachten und das Urlaubsgeld.
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