Einstellungsuntersuchungen sind an sich erlaubt.
Auch hier gelten allerdings die gleichen Grundsätze, wie beim Fragerecht des
Arbeitgebers. Das bedeutet, dass der Arzt keine weitergehenden Fragen stellen
darf, als sie dem Arbeitgeber erlaubt sind.
Erlangt der Arzt bei der Untersuchung zusätzliche Informationen, so darf er sie
nur dann an den Arbeitgeber weiterleiten, wenn dieser sie selbst zum Gegenstand
eines Gespräches hätte machen können. Zudem ist die Schweigepflicht des
Arztes zu beachten: Dem Arbeitgeber darf nicht eine konkrete Krankheitsdiagnose
mitgeteilt werden, sondern nur die Existenz erheblicher gesundheitlicher
Beeinträchtigungen.
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