Bewerbung - Einstellungsuntersuchung

Einstellungsuntersuchungen sind an sich erlaubt. Auch hier gelten allerdings die gleichen Grundsätze, wie beim Fragerecht des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass der Arzt keine weitergehenden Fragen stellen darf, als sie dem Arbeitgeber erlaubt sind.
Erlangt der Arzt bei der Untersuchung zusätzliche Informationen, so darf er sie nur dann an den Arbeitgeber weiterleiten, wenn dieser sie selbst zum Gegenstand eines Gespräches hätte machen können. Zudem ist die Schweigepflicht des Arztes zu beachten: Dem Arbeitgeber darf nicht eine konkrete Krankheitsdiagnose mitgeteilt werden, sondern nur die Existenz erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

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