Ein Aufhebungsvertrag hat in den meisten Fällen ganz erhebliche arbeits- und sozialrechtliche Folgen. Der Arbeitnehmer sollte sich deshalb vor Abschluss des Aufhebungsvertrags umfassend beraten lassen. Dies gilt umso mehr, als den Arbeitgeber kaum Aufklärungs- und Beratungspflichten treffen. Die Übernahme der Kosten hinsichtlich der Rechtsberatung kann in den Aufhebungsverhandlungen mit dem Arbeitgeber angesprochen werden. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht, muss der Arbeitnehmer sie selbst tragen.
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