Aufhebungsvertrag und Arbeitszeugnis

Nach Abschluss des Aufhebungsvertrags sind die Aussichten auf ein Zeugnis ohne eine entsprechende Klage gegen den Arbeitgeber nicht sehr groß. Aus diesem Grund sollte der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis bereits in den Aufhebungsvertrag als Anlage aufnehmen.

nach obenVorhergehende SeiteBeendigung AV Überblick | Arbeitsrecht Startseite


Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht