Rückwirkende Aufhebung eines Arbeitsvertrages

Die rückwirkende Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag kommt in der Regel nur in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich noch nicht begonnen wurde. Sie ist also nur solange möglich, wie der Arbeitnehmer seine Arbeit tatsächlich noch nicht aufgenommen hat.

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