Folgende - stichpunktartig aufgeführte - Regelungen sollten Gegenstand der Überlegungen hinsichtlich des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags sein:
1.
Anlass / Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Wichtig:
Das Arbeitsamt hat die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld für 12 Wochen zu
sperren, wenn der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließt. Das
Arbeitsamt geht nämlich davon aus, dass der Arbeitnehmer nicht
gezwungen war, den Aufhebungsvertrag
abzuschließen. Ist der Arbeitnehmer also auf Arbeitslosengeld angewiesen,
sollte aus dem Aufhebungsvertrag
hervorgehen, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Vermeidung einer
(rechtmäßigen) personen- oder betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt ist.
2.
Beendigungszeitpunkt
3. Freistellung des Arbeitnehmers
von der Arbeit
4. Resturlaub
5. Vereinbarung
einer Abfindung
6. Konkurrenztätigkeit, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
7. Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung
8. Offenstehende Gratifikationen,
Prämien etc.
9. Aufklärungspflichten des Arbeitgebers über Folgen
des Aufhebungsvertrags
10. Beteiligung des Betriebsrats
11. Darlehen des Arbeitgebers
12. Dienstwagen
13. Arbeitszeugnis
14. Herausgabe der Arbeitspapiere
15. Kostentragung hinsichtlich der Beratung des Arbeitnehmers
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