Zum
Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist erforderlich, dass sich Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
diesbezüglich einigen. Eine einseitige Anordnung ist nicht möglich.
1.
Minderjähriger Arbeitnehmer und Aufhebungsvertrag?
Wurde
dem Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter erlaubt, ein Arbeitsverhältnis
einzugehen, enthält diese Erlaubnis auch die Ermächtigung,
das Arbeitsverhältnis
durch Aufhebungsvertrag
wieder zu beenden. Einer Einwilligung
des gesetzlichen Vertreters
bedarf es in der Regel nicht.
Sind jedoch einer minderjährigen, schwangeren Arbeitnehmerin die Vorteile des
Mutterschutzes nicht bekannt, kann sie nicht durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags
wirksam auf dessen Vorteile verzichten.
2.
Aufhebungsvertrag unter einer Bedingung?
Dies
ist nur ausnahmsweise möglich. Im Arbeitsvertrag
kann z.B. vereinbart sein, dass das Arbeitsverhältnis
endet, wenn der Arbeitnehmer
seine gesundheitliche Eignung nicht durch ärztliches Attest nachweist.
Unzulässig
und damit unwirksam ist die Vereinbarung
einer Bedingung
im Aufhebungsvertrag
aber,
wenn damit zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften
umgangen werden sollen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn mit der Bedingung
der Kündigungsschutz
des Arbeitnehmers
umgangen werden soll (z.B. dass das Arbeitsverhältnis
endet, wenn der Arbeitnehmer
seine Arbeit nicht ordnungsgemäß verrichtet).
3.
Form des
Aufhebungsvertrages
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