Aufhebungsvertrag - Vorteile und Nachteile für Arbeitgeber und -nehmer

1. Arbeitgeber

Bei Abschlusses eines Aufhebungsvertrages muss der Arbeitgeber weder den allgemeinen noch den besonderen Kündigungsschutz (für schwangere Arbeitnehmerinnen, Schwerbehinderte, Betriebsverfassungsorgane, Wehr- und Zivildienstpflichtige) zu beachten. Der Arbeitgeber muss keine Kündigungsfristen beachten. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Aufhebungsvertrag und damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses flexibel zu gestalten.

2. Arbeitnehmer

a) Vorteile

Auch der Arbeitnehmer muss keine Kündigungsfristen beachten und ist so hinsichtlich eines anderen Arbeitsplatzes entsprechend flexibel. Wenn statt einer personen- oder verhaltensbedingten Kündigung ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, wird der Kündigungsgrund nicht nach außen bekannt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, eine Abfindung zu vereinbaren.

b) Nachteile.

Dem Arbeitnehmer droht ein zumindest zeitweiliger Verlust des Arbeitslosengeldes. Der Arbeitnehmer verliert Versorgungsanwartschaften. Der allgemeine und besondere Kündigungsschutz des Arbeitnehmers entfällt.

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