In
der Ruhe liegt die Kraft! Dies gilt auch für den Abschluss eines
Aufhebungsvertrages. Folgende grundsätzliche Überlegungen stellen sich:
Der
Aufhebungsvertrag führt nicht nur zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
sondern hat auch erhebliche sozialrechtliche, steuerrechtliche etc.
Konsequenzen,
Die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist daher anzuraten,
Wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt, sollte sich dieser auf jeden Fall eine ausreichende Bedenkzeit vorbehalten,
Erklärt
sich der Arbeitgeber
zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags bereit, bedeutet dies eine bessere
Verhandlungsposition des Arbeitnehmers. In diesem Fall ist der Abschluss
eines Aufhebungsvertrags
oftmals mit der Zahlung einer Abfindung verbunden.
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