Wann ist ein
Aufhebungsvertrag sinnvoll?
In
folgenden Fällen kann es Sinn machen, einen Aufhebungsvertrag zu schließen:
- Beide
Vertragsparteien, also Arbeitgeber
und Arbeitnehmer,
wollen - ohne an Kündigungsfristen und - termine gebunden zu sein - das Arbeitsverhältnis
auflösen,
- Der
Arbeitnehmer
kann so einer drohenden Kündigung
zuvorkommen, ohne dass der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
nach außen erkennbar wird,
- Mit
einem Aufhebungsvertrag
können die Vertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
flexibel gestalten.
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