Aufhebungsvertrag - Folgen  

Durch den Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitnehmer kann die Rechtmäßigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gerichtlich nachprüfen lassen, es sei denn, dass er den Aufhebungsvertrag anficht. Im übrigen muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass er während einer Sperrzeit von 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhält und die Gesamtbezugsdauer seines Arbeitslosengelds gekürzt wird.

1. Arbeitsrechtliche Folgen eines Aufhebungsvertrags

Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt aufgelöst, also beendet. Dementsprechend enden auch die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

2. Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

Das Arbeitsamt kann, wenn für den Aufhebungsvertrag keine dringenden betrieblichen Gründe vorliegen oder durch den Abschluss eine gerechtfertigte verhaltensbedingte Kündigung vermieden wird, für bis zu 12 Wochen die Zahlung des Arbeitslosengeldes verweigern und auch die Gesamtdauer des Bezugs des Arbeitslosengeldes kürzen.

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