Durch
den Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Der Arbeitnehmer kann die
Rechtmäßigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gerichtlich
nachprüfen lassen, es sei denn, dass er den Aufhebungsvertrag anficht.
Im übrigen muss der Arbeitnehmer
damit rechnen, dass er während einer Sperrzeit von 12 Wochen kein Arbeitslosengeld
erhält
und die Gesamtbezugsdauer seines Arbeitslosengelds gekürzt
wird.
Durch
den Aufhebungsvertrag
wird das Arbeitsverhältnis
zum vereinbarten Zeitpunkt aufgelöst, also beendet. Dementsprechend enden auch
die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
2.
Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
Das Arbeitsamt kann, wenn für den Aufhebungsvertrag keine dringenden betrieblichen Gründe vorliegen oder durch den Abschluss eine gerechtfertigte verhaltensbedingte Kündigung vermieden wird, für bis zu 12 Wochen die Zahlung des Arbeitslosengeldes verweigern und auch die Gesamtdauer des Bezugs des Arbeitslosengeldes kürzen.
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