Benutzung der Mietsache

 

Der Klarstellung der Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter dient auch die Regelung über die Benutzung der Mietsache.

Folgende Sachverhalte sollten hier berücksichtigt werden:

1. Klarstellung, zu welchem Zweck die Mietsache genutzt werden darf,

2. Klarstellung, welche Nutzung der Zustimmung des Vermieters bedarf (z.B. Untervermietung; Tierhaltung; Anbringen von Antennen; Umstellung der Heizung auf Gas; Öl oder Strom; Um-, An- und Einbauten),

3. Regelung, in welchen Fällen der Vermieter die Zustimmung zur Tierhaltung widerrufen darf,

4. Haftung des Mieters für Schäden die durch eine besondere Nutzung der Mietsache eintreten.

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