Begriff: Tarifvertrag

 

Der Tarifvertrag ist das grundlegende Instrument des kollektiven Arbeitsrechts (das sich auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und allen Arbeitnehmern bezieht). In ihm vereinbaren die jeweiligen Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände) die Mindestarbeitsbedingungen (Lohnhöhe, Arbeitszeit, Erholungsurlaub usw.). 

Grundsätzlich darf in ihm nicht von dem durch die Gesetz vorgeschriebenen Standard abgewichen werden. 

Geltung hat er eigentlich nur für die Arbeitnehmer, die der Gewerkschaft, die an dem Abschluss des Tarifvertrages beteiligt war, angehören. Allerdings gilt er auch für die Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft sind, wenn im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird, der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde oder die Anwendung des Tarifvertrages betriebsüblich ist.

nach oben    |    Vorhergehende Seite


© 2000 bei jur.team; alle Rechte vorbehalten.